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OLG Hamm, 07.01.1998 - 6 UF 356/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
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Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Brakel, 21.05.1997 - 2 F 688/96
- OLG Hamm, 07.01.1998 - 6 UF 356/97
Papierfundstellen
- FamRZ 1999, 163
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 08.02.1984 - VIII ZR 254/82
Wegfall der Geschäftsgrundlage eines Vergleichs zwischen einem iranischen …
Auszug aus OLG Hamm, 07.01.1998 - 6 UF 356/97
Geschäftsgrundlage sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die bei Abschluß eines Vertrages zutage getretenen Vorstellungen einer Partei oder beider Parteien von dem Vorhandensein oder künftigen Eintritt bestimmter Umstände, auf denen der Geschäftswille der Parteien aufbaut (BGH NJW 1984, 1746; 1985, 314; jeweils mit weiteren Nachweisen). - BGH, 23.04.1986 - IVb ZR 30/85
Voraussetzungen der Abänderung eines Unterhaltsvergleichs
Auszug aus OLG Hamm, 07.01.1998 - 6 UF 356/97
Unterhaltsverträgen liegt stillschweigend die "clausula rebus sie stantibus" zugrunde; das heißt, die getroffenen Vereinbarungen sind auf Verlangen der einen oder anderen Vertragspartei an jede wesentliche Änderung der Verhältnisse, die für die Unterhaltsbemessung bedeutsam waren, anzupassen (BGH NJW 1986, 2055; 1989, 289). - BGH, 04.10.1988 - VI ZR 46/88
Anpassung von außergerichtlichen Vergleichen über Unterhaltsschadensrenten
Auszug aus OLG Hamm, 07.01.1998 - 6 UF 356/97
Unterhaltsverträgen liegt stillschweigend die "clausula rebus sie stantibus" zugrunde; das heißt, die getroffenen Vereinbarungen sind auf Verlangen der einen oder anderen Vertragspartei an jede wesentliche Änderung der Verhältnisse, die für die Unterhaltsbemessung bedeutsam waren, anzupassen (BGH NJW 1986, 2055; 1989, 289). - BGH, 24.04.1985 - IVb ZR 17/84
Unwirksamkeit eines Unterhaltsverzichts
Auszug aus OLG Hamm, 07.01.1998 - 6 UF 356/97
Für Freistellungsvereinbarungen - und auch für generelle Unterhaltsverzichte (BGH FamRZ 1985, 787) - gilt eine solch weitgehende Abänderungsmöglichkeit jedoch nicht; vielmehr sind hier die allgemeinen Grundsätze über das Fehlen und den Wegfall der Geschäftsgrundlage anwendbar (OLG Köln, NJW-RR 1995, 1474). - OLG Köln, 23.11.1994 - 27 UF 48/94
Freistellungsvereinbarung bezüglich Kindesunterhalts - Wegfall der …
Auszug aus OLG Hamm, 07.01.1998 - 6 UF 356/97
Für Freistellungsvereinbarungen - und auch für generelle Unterhaltsverzichte (BGH FamRZ 1985, 787) - gilt eine solch weitgehende Abänderungsmöglichkeit jedoch nicht; vielmehr sind hier die allgemeinen Grundsätze über das Fehlen und den Wegfall der Geschäftsgrundlage anwendbar (OLG Köln, NJW-RR 1995, 1474).
- VG Münster, 29.09.2004 - 4 K 1818/01 vgl. BGH, Urteil vom 25. Februar 1987 - IVb ZR 96/85 -, FamRZ 1987, 934 = NJW-RR 1987, 709; OLG Hamm, Urteil vom 7. Januar 1998 - 6 UF 356/97 -, FamRZ 1999, 163; Palandt-Diederichsen, BGB, 63. Aufl. 2004, § 1606 Rdnr. 21.