Rechtsprechung
   OLG Hamm, 07.01.1998 - 6 UF 356/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,5928
OLG Hamm, 07.01.1998 - 6 UF 356/97 (https://dejure.org/1998,5928)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.01.1998 - 6 UF 356/97 (https://dejure.org/1998,5928)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. Januar 1998 - 6 UF 356/97 (https://dejure.org/1998,5928)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,5928) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 163
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.02.1984 - VIII ZR 254/82

    Wegfall der Geschäftsgrundlage eines Vergleichs zwischen einem iranischen

    Auszug aus OLG Hamm, 07.01.1998 - 6 UF 356/97
    Geschäftsgrundlage sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die bei Abschluß eines Vertrages zutage getretenen Vorstellungen einer Partei oder beider Parteien von dem Vorhandensein oder künftigen Eintritt bestimmter Umstände, auf denen der Geschäftswille der Parteien aufbaut (BGH NJW 1984, 1746; 1985, 314; jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 23.04.1986 - IVb ZR 30/85

    Voraussetzungen der Abänderung eines Unterhaltsvergleichs

    Auszug aus OLG Hamm, 07.01.1998 - 6 UF 356/97
    Unterhaltsverträgen liegt stillschweigend die "clausula rebus sie stantibus" zugrunde; das heißt, die getroffenen Vereinbarungen sind auf Verlangen der einen oder anderen Vertragspartei an jede wesentliche Änderung der Verhältnisse, die für die Unterhaltsbemessung bedeutsam waren, anzupassen (BGH NJW 1986, 2055; 1989, 289).
  • BGH, 04.10.1988 - VI ZR 46/88

    Anpassung von außergerichtlichen Vergleichen über Unterhaltsschadensrenten

    Auszug aus OLG Hamm, 07.01.1998 - 6 UF 356/97
    Unterhaltsverträgen liegt stillschweigend die "clausula rebus sie stantibus" zugrunde; das heißt, die getroffenen Vereinbarungen sind auf Verlangen der einen oder anderen Vertragspartei an jede wesentliche Änderung der Verhältnisse, die für die Unterhaltsbemessung bedeutsam waren, anzupassen (BGH NJW 1986, 2055; 1989, 289).
  • BGH, 24.04.1985 - IVb ZR 17/84

    Unwirksamkeit eines Unterhaltsverzichts

    Auszug aus OLG Hamm, 07.01.1998 - 6 UF 356/97
    Für Freistellungsvereinbarungen - und auch für generelle Unterhaltsverzichte (BGH FamRZ 1985, 787) - gilt eine solch weitgehende Abänderungsmöglichkeit jedoch nicht; vielmehr sind hier die allgemeinen Grundsätze über das Fehlen und den Wegfall der Geschäftsgrundlage anwendbar (OLG Köln, NJW-RR 1995, 1474).
  • OLG Köln, 23.11.1994 - 27 UF 48/94

    Freistellungsvereinbarung bezüglich Kindesunterhalts - Wegfall der

    Auszug aus OLG Hamm, 07.01.1998 - 6 UF 356/97
    Für Freistellungsvereinbarungen - und auch für generelle Unterhaltsverzichte (BGH FamRZ 1985, 787) - gilt eine solch weitgehende Abänderungsmöglichkeit jedoch nicht; vielmehr sind hier die allgemeinen Grundsätze über das Fehlen und den Wegfall der Geschäftsgrundlage anwendbar (OLG Köln, NJW-RR 1995, 1474).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht